Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

Schöning Gebäudeenergie · Inhaber: Dennis Schöning · Waldstraße 1B, 03130 Felixsee, Deutschland · E-Mail: info@schoening-gebaeudeenergie.de · USt-IdNr.: DE323857072

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen zwischen Schöning Gebäudeenergie, Inhaber Dennis Schöning, und den Kunden über die Erstellung oder Vorbereitung von Energieausweisen sowie damit verbundene Dienstleistungen im Bereich Gebäudeenergie.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schöning Gebäudeenergie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistung ist die Erstellung oder Vorbereitung eines Energieausweises für Gebäude auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Fotos, Pläne, Verbrauchsdaten und sonstigen Nachweise.

Die Leistung erfolgt grundsätzlich online bzw. im Fernabsatz. Eine Vor-Ort-Begehung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn sie aus fachlicher Sicht erforderlich ist.

Schöning Gebäudeenergie darf die Leistung ablehnen, unterbrechen oder Rückfragen stellen, wenn Angaben fehlen, widersprüchlich erscheinen, fachlich nicht plausibel sind oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

3. Vertragsschluss über die Website

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellprozess abschließt, die erforderlichen Daten übermittelt und die Bestellung zahlungspflichtig absendet.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Schöning Gebäudeenergie die Bestellung annimmt, die Leistung bestätigt, mit der Bearbeitung beginnt oder dem Kunden den Energieausweis bzw. das Ergebnis bereitstellt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistung erforderlichen Angaben vollständig, richtig, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen und die erforderlichen Unterlagen in geeigneter Qualität bereitzustellen.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Beauftragung sowie zur Übermittlung der Angaben, Unterlagen und personenbezogenen Daten berechtigt ist.

Soweit Unterlagen personenbezogene Daten Dritter enthalten, insbesondere von Mietern, Eigentümern, Bewohnern oder Ansprechpartnern, hat der Kunde sicherzustellen, dass eine rechtmäßige Grundlage für die Übermittlung besteht. Nicht erforderliche personenbezogene Daten sind vor der Übermittlung zu schwärzen oder zu entfernen.

Der Kunde ist verpflichtet, Rückfragen unverzüglich und zutreffend zu beantworten. Verzögerungen, die auf fehlenden, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben beruhen, verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

5. Bestätigung der Richtigkeit der Daten

Vor Absenden der Bestellung oder Übermittlung der Daten muss der Kunde bestätigen, dass die Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Schöning Gebäudeenergie den Energieausweis auf Grundlage der übermittelten Daten erstellt und dass unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben zu einem fehlerhaften Energieausweis führen können.

Bewusst falsche, manipulierte, unvollständige oder irreführende Angaben können rechtliche Folgen haben. Dazu können insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, die Korrektur oder Nichtverwendung der Daten, die Ablehnung oder Kündigung des Auftrags, ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach dem Gebäudeenergiegesetz und im Einzelfall strafrechtliche Konsequenzen gehören.

Schöning Gebäudeenergie ist berechtigt, einen Auftrag nicht auszuführen oder abzubrechen, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität der Angaben bestehen und diese Zweifel nicht ausgeräumt werden.

6. Plausibilitätsprüfung und Grenzen der Leistung

Schöning Gebäudeenergie prüft die vom Kunden bereitgestellten Daten im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen auf Plausibilität.

Eine Plausibilitätsprüfung ersetzt keine vollständige Objektaufnahme, kein Gutachten, keine bautechnische Untersuchung und keine Prüfung verdeckter oder nicht erkennbarer Gebäudeeigenschaften.

Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er ersetzt keine Energieberatung, keine Sanierungsplanung, keine Wirtschaftlichkeitsberechnung und keine öffentlich-rechtliche Genehmigung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

7. Bearbeitungszeit und Lieferung

Die Bearbeitung beginnt nach Vertragsschluss, Zahlungseingang bzw. Zahlungsbestätigung und vollständiger Übermittlung der erforderlichen Angaben und Unterlagen.

Wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Schöning Gebäudeenergie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann der Energieausweis regelmäßig innerhalb von 24 Stunden erstellt werden. Eine verbindliche Lieferfrist besteht nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Lieferung erfolgt in der Regel elektronisch, zum Beispiel per E-Mail, Download-Link oder Kundenkonto, als PDF-Datei.

8. Preise, Zahlung und Zahlungsdienstleister

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise.

Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Als Zahlungsdienstleister wird insbesondere Stripe eingesetzt.

Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Wünscht der Verbraucher, dass Schöning Gebäudeenergie bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erstellung des Energieausweises beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen und seine Kenntnis davon bestätigen, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Bei Unternehmern besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

10. Änderungen, Rückfragen und Korrekturen

Der Kunde hat die übermittelten Daten vor Absendung sorgfältig zu prüfen.

Änderungen oder Korrekturen nach Beginn der Bearbeitung sind nur möglich, soweit sie technisch und organisatorisch noch berücksichtigt werden können.

Stellt sich nach Erstellung des Energieausweises heraus, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann eine Neuerstellung oder Korrektur kostenpflichtig sein, sofern Schöning Gebäudeenergie den Fehler nicht zu vertreten hat.

11. Rechte an Unterlagen und Nutzung

Der Kunde erhält das Recht, den erstellten Energieausweis im gesetzlich zulässigen Umfang zu verwenden, insbesondere zur Vorlage, Übergabe oder Veröffentlichung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Berechnungsunterlagen, interne Prüfvermerke, Arbeitsdateien und sonstige interne Unterlagen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.

Der Kunde darf den Energieausweis nicht verändern, verfälschen oder in irreführender Weise verwenden.

12. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Kunde hat erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Korrektur erfolgen kann.

Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Abweichung oder Fehlerhaftigkeit auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden beruht und Schöning Gebäudeenergie dies nicht zu vertreten hat.

13. Haftung

Schöning Gebäudeenergie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schöning Gebäudeenergie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schöning Gebäudeenergie haftet nicht für Schäden oder Fehler, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige, unvollständige, manipulierte oder irreführende Angaben oder Unterlagen bereitgestellt hat, sofern Schöning Gebäudeenergie diese Fehler im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung nicht erkennen musste.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Bei Firmenkunden kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sein, sofern Schöning Gebäudeenergie personenbezogene Daten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet.

15. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch, insbesondere per E-Mail, über die Website oder über ein Kundenkonto, soweit vorhanden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Nachrichten von Schöning Gebäudeenergie empfangen werden können.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Schöning Gebäudeenergie ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Schöning Gebäudeenergie, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.