Bestätigung zur Datenübermittlung

für die Erstellung eines Energieausweises · Stand: Juli 2026

Schöning Gebäudeenergie · Inhaber: Dennis Schöning · Waldstraße 1B, 03130 Felixsee, Deutschland · E-Mail: info@schoening-gebaeudeenergie.de

Pflichtbestätigung im Bestellprozess

Die folgende Bestätigung sollte im Bestellprozess als eigene, nicht vorangekreuzte Pflicht-Checkbox eingebunden werden:

Ich bestätige, dass ich alle für die Erstellung des Energieausweises übermittelten Angaben und Unterlagen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell gemacht bzw. bereitgestellt habe. Mir ist bekannt, dass Schöning Gebäudeenergie den Energieausweis auf Grundlage dieser Angaben erstellt und unrichtige oder unvollständige Angaben zu einem fehlerhaften Energieausweis führen können. Mir ist bekannt, dass bewusst falsche, manipulierte, unvollständige oder irreführende Angaben rechtliche Folgen haben können, insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach dem Gebäudeenergiegesetz und im Einzelfall strafrechtliche Konsequenzen. Ich bestätige außerdem, dass ich zur Übermittlung der angegebenen Daten und Unterlagen berechtigt bin.

Kurzfassung für mobile Darstellung

Falls im Checkout eine kürzere mobile Fassung benötigt wird, kann folgende Kurzfassung verwendet werden. Die ausführliche Fassung sollte dann per Link direkt daneben erreichbar sein:

Ich bestätige, dass meine Angaben und Unterlagen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt, dass bewusst falsche oder unvollständige Angaben rechtliche Folgen haben können, einschließlich zivilrechtlicher Ansprüche, ordnungswidrigkeitenrechtlicher Folgen nach dem Gebäudeenergiegesetz und im Einzelfall strafrechtlicher Konsequenzen.

Ergänzende Hinweise zur Einbindung

  • Die Checkbox darf nicht vorangekreuzt sein.
  • Die Bestätigung sollte vor dem zahlungspflichtigen Bestellabschluss erscheinen.
  • Die Bestätigung sollte mit Datum, Uhrzeit, IP-Adresse bzw. Bestell-ID protokolliert werden, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich und zulässig ist.
  • Die Bestätigung zum sofortigen Beginn der Leistung und zum Erlöschen des Widerrufsrechts sollte als separate Checkbox geführt werden.
  • Der Begriff „amtliches Dokument“ sollte vermieden werden. Sauberer ist „gesetzlich geregelter Energieausweis mit Registriernummer“.

Zusatzformulierung bei Uploads von Unterlagen Dritter

Wenn der Kunde Unterlagen hochlädt, die Daten Dritter enthalten können, kann zusätzlich folgende Bestätigung genutzt werden:

Ich bestätige, dass ich zur Übermittlung der hochgeladenen Unterlagen und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten berechtigt bin. Nicht erforderliche personenbezogene Daten Dritter habe ich vor der Übermittlung geschwärzt oder entfernt.